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   SG Oldenburg, 07.05.2007 - S 11 SB 207/06   

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SG Oldenburg, 07.05.2007 - S 11 SB 207/06 (https://dejure.org/2007,115152)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 07.05.2007 - S 11 SB 207/06 (https://dejure.org/2007,115152)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - S 11 SB 207/06 (https://dejure.org/2007,115152)
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  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 6/93

    Feststellung des Gesamt-GdB

    Auszug aus SG Oldenburg, 07.05.2007 - S 11 SB 207/06
    Diese geht dahin, in einer Gesamtbeurteilung zu bemessen, wie im Einzelfall die durch alle Störungen bedingten Funktionsausfälle, teilweise einander verstärkend, gemeinsam die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen (BSGE 48, 82).

    Zusätzliche leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen Teil-GdB um 10 bedingen, führen in der Regel nicht zu einer wesentlichen Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung (vgl. BSGE 48, 82; s. a. AHP 2004, Rdnr. 19, Seite 29 f.).

  • BSG, 19.09.2000 - B 9 SB 3/00 R

    Schwerbehinderung - GdB - Einzel-GdB - Gesamt-GdB - Verwaltungsakt mit

    Auszug aus SG Oldenburg, 07.05.2007 - S 11 SB 207/06
    Wie bisher nach dem Schwerbehindertengesetz handelt es sich bei den Feststellungsbescheiden nach § 69 Abs. 1 und 2 SGB IX um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung (vgl. BSG, Urt. v. 19.09.2000, Az.: B 9 SB 3/00 R).

    Bei einer derartigen Neufeststellung handelt es sich nicht um eine reine Hochrechnung des im letzten maßgeblichen Bescheid festgestellten GdB, sondern um dessen Neuermittlung unter Berücksichtigung der gegenseitigen Beeinflussung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen (vgl. BSG, Urt. v. 19. September 2000, Az.: B 9 SB 3/00 R; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.06.2002, Az.: L 6 SB 142/00).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.04.2001 - L 4 SB 64/99

    Schwerbehindertenrecht - Neufeststellung des Gesamt-GdB - gutachterliche

    Auszug aus SG Oldenburg, 07.05.2007 - S 11 SB 207/06
    Eine wesentliche Änderung ist anzunehmen, wenn sich durch eine Besserung oder Verschlechterung des Behinderungszustandes eine Herabsetzung oder Erhöhung des Gesamt-GdB um wenigstens 10 ergibt bzw. die gesundheitlichen Voraussetzungen eines Nachteilsausgleichs nicht mehr vorliegen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04. April 2001, Az.: L 4 SB 64/99).

    Die Änderung der Bezeichnung der Funktionsbeeinträchtigungen oder das Hinzutreten weiterer Funktionsbeeinträchtigungen ohne Auswirkung auf den Gesamt-GdB allein stellen keine wesentliche Änderung dar (vgl. BSG, Urt. v. 24.06.1998, Az.: B 9 SB 18/97 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04. April 2001, Az.: L 4 SB 64/99).

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus SG Oldenburg, 07.05.2007 - S 11 SB 207/06
    Wenn der Sachverständige bei diesem blanden Befund von einem leichten (im Alltag sich gering auswirkenden) Hinschaden mit psychischen Störungen ausgeht und hierfür einen Einzel-GdB von 40 in Ansatz bringt, so steht diese Bewertung in Übereinstimmung mit den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht 2004, die als antizipierte Sachverständigengutachten heranzuziehen sind (vgl. Urteil des BSG vom 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R -).
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 18/97 R

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses, Inhalt des

    Auszug aus SG Oldenburg, 07.05.2007 - S 11 SB 207/06
    Die Änderung der Bezeichnung der Funktionsbeeinträchtigungen oder das Hinzutreten weiterer Funktionsbeeinträchtigungen ohne Auswirkung auf den Gesamt-GdB allein stellen keine wesentliche Änderung dar (vgl. BSG, Urt. v. 24.06.1998, Az.: B 9 SB 18/97 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 04. April 2001, Az.: L 4 SB 64/99).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2002 - L 6 SB 142/00

    Einzel-GdB - Gesamt-GdB - Wirbelsäulenschaden - psychische Störung -

    Auszug aus SG Oldenburg, 07.05.2007 - S 11 SB 207/06
    Bei einer derartigen Neufeststellung handelt es sich nicht um eine reine Hochrechnung des im letzten maßgeblichen Bescheid festgestellten GdB, sondern um dessen Neuermittlung unter Berücksichtigung der gegenseitigen Beeinflussung der verschiedenen Funktionsbeeinträchtigungen (vgl. BSG, Urt. v. 19. September 2000, Az.: B 9 SB 3/00 R; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.06.2002, Az.: L 6 SB 142/00).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2004 - L 5 SB 118/03
    Auszug aus SG Oldenburg, 07.05.2007 - S 11 SB 207/06
    Es ist zur Zeit kein anderes Beurteilungssystem vorhanden, welches zumindest ebenso gut wie die AHP 2004 geeignet wäre, den GdB im Sinne von § 69 SGB IX bestimmen zu helfen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.11.2004, AZ: L 5 SB 118/03).
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